Regelungsvorhaben

Einführung eines Entschädigungsfonds für Grundrechtsverletzungen in TSG-Verfahren

Angegeben von:
Bundesverband Trans* e.V. (BVT) (R001715) am 30.06.2024

Beschreibung:
Einrichtung eines Entschädigungsfonds für trans* Personen, die im Rahmen ihrer Änderung des Geschlechtseintrags nach § 8 Abs. 1 Nr. 2-4 TSG ("Transsexuellengesetz") Grundrechtsverletzungen erfahren haben, bis entsprechende Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt wurden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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