Regelungsvorhaben
Telematikinfrastruktur: Klarstellung der Zugriffs- und Verarbeitungsrechte von PKV-Leistungserbringern
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Es sollte geregelt werden, dass unter den Begriff des Zugriffs auf und des Verarbeitens von Daten in den Anwendungen der TI durch Leistungserbringer auch das Erstellen, Einstellen, Übermitteln, Speichern etc. von Daten in den Anwendungen der TI fällt.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]