Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Telematikinfrastruktur: Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit in der TI

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
§ 362 Abs. 1 SGB V ist dahingehend zu erweitern, dass sich die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit auch bzgl. der PKV nach § 307 SGB V richtet.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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