Regelungsvorhaben
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Es wird vorgeschlagen, die handelsbilanziellen Bestimmungen für die Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle bei Krankenversicherungsunternehmen anzupassen. Ziel ist die Bildung der Schadenrückstellungen auf Grundlage von Erfahrungswerten zum Geschäftsjahresende.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2407080026 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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