Regelungsvorhaben

Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
Es wird vorgeschlagen, die handelsbilanziellen Bestimmungen für die Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle bei Krankenversicherungsunternehmen anzupassen. Ziel ist die Bildung der Schadenrückstellungen auf Grundlage von Erfahrungswerten zum Geschäftsjahresende.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407080026 (PDF, 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 08.07.2024 an:

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