Regelungsvorhaben
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Es wird vorgeschlagen, die handelsbilanziellen Bestimmungen für die Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle bei Krankenversicherungsunternehmen anzupassen. Ziel ist die Bildung der Schadenrückstellungen auf Grundlage von Erfahrungswerten zum Geschäftsjahresende.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]