Regelungsvorhaben
Ausnahmeregelungen für bestimmte Verwendungen von PFAS berücksichtigen
Angegeben von:
Rolls-Royce Power Systems AG (R001478)
am
29.06.2024
Beschreibung:
Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen haben bei der Europäischen Chemikalienagentur einen Vorschlag für die EU-weite Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) eingereicht. Dieser wurde Anfang des Jahres 2023 veröffentlicht. Nach diesem Beschränkungsvorschlag soll die Herstellung, die Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS - bis auf wenige Ausnahmen - eingeschränkt werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nicht in Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen verwendet werden dürfen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor.
Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung für bestimmte Verwendungen in systemrelevanten Anwendungen von Fluorpolymeren ein.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]