Regelungsvorhaben
Änderungen im GEAS-Anpassungsgesetz zur systematischen Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe und psychosozialer Versorgung
Angegeben von:
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) e.V. (R002597)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist, im Rahmen der nationalen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verbindliche Vorgaben zur systematischen, flächendeckenden Identifizierung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender zu verankern. Dazu gehören klare Regelungen zu Mindeststandards bei Unterbringung, Gewaltschutz, gesundheitlicher Versorgung und Verfahrensgarantien, wie sie aus der EU-Aufnahmerichtlinie hervorgehen. Die BAfF setzt sich dafür ein, dass diese Standards in deutsches Recht übertragen und umgesetzt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13963 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]