Regelungsvorhaben
EU-Verbraucherkreditrichtlinie II
Angegeben von:
FTI Consulting SC GmbH (R002341)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Auftrag
FTI Consulting unterstützt die HDI Deutschland AG bei der Public und Government Affairs Arbeit. HDI bietet Versicherungslösungen sowohl für Privat- und Firmenkunden als auch für Industrieunternehmen. Als einer der führenden Versicherer in Deutschland setzt sich HDI für stabile wirtschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen ein. Ziel ist es, eine ausgewogene Regulierung zu fördern, die es Versicherungen ermöglicht, langfristig verlässliche Absicherungslösungen anzubieten und aktiv zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beizutragen. Um sicherzustellen, dass HDI die Expertise aus der Wirtschaft in der Entwicklung von Regulierungen der Versicherungswirtschaft bei Stakeholdern im Bundestag und in der Bundesregierung platzieren kann, beobachtet FTI die deutsche politische Landschaft und die beteiligten Akteure und analysiert diese für HDI in den Bereichen Versicherungswesen, EU-Gesetzgebung, Verbraucherschutz und Zivilrecht.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):
Betraute Personen (3):
-
Claas Bansemer
Tätigkeit bis 12/23:
Büroleiter
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - David Suter
-
Luise Skiba
Tätigkeit bis 09/20:
Praktikantin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages
Unterauftragnehmer/-innen (1):
-