Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Nutzung des oberen 6 GHz-Bands: Apple befürwortet Änderung

Angegeben von:
Apple Inc. (R002359) am 28.06.2024

Beschreibung:
Wir befürworten die Öffnung des oberen 6 GHz-Bands für WLAN und setzen uns für technologieneutrale Frequenzregulierung ein. Die RSPG diskutiert die künftige Nutzung: entweder vollständig für Mobilfunk oder teilweise für WLAN. Deutschland erwägt, seine WLAN-Unterstützung zu überdenken. Apple fordert mindestens zusätzliche 160 MHz für WLAN (bis 6585 MHz) neben Mobilfunk, um WLAN 7, Gerätekommunikation und Homeoffice-Konnektivität zu ermöglichen. Eine reine Mobilfunk-Zuteilung würde bestehende WLAN-Geräte beeinträchtigen, Kosten erhöhen, die digitale Kluft verschärfen und Glasfaser-Investitionen entwerten. Stattdessen sollte für Mobilfunk das 3,8-4,2-GHz-Band geöffnet werden. Apple betont Verbraucherschutz und ausgewogene Frequenzverteilung als zentrale Vorteile.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512220103 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.10.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

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