Regelungsvorhaben

EU Batterie-Verordnung praktikabel umsetzen

Angegeben von:
Apple Inc. (R002359) am 28.06.2024

Beschreibung:
Beratung der Position Deutschlands zum Ausnahmevorschlag zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Apple setzt sich dafür ein, Reparaturen zu ermöglichen, sofern sie die Sicherheit der Verbraucher und die Langlebigkeit des Produkts gewährleisten. Bei kleinen tragbaren Geräten sollte der Austausch von Batterien ausschließlich von professionellen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden, um die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Wasserdichtigkeit und Stresstests nach der Reparatur zu gewährleisten. Daher sollten sie von der in Artikel 11 der Batterieverordnung vorgesehenen Ausnahmeregelung profitieren.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern