Regelungsvorhaben
Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen verlängern
Angegeben von:
Transparency International Deutschland e.V. (R000249)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Karenzzeiten für Minister:innen und parlamentarische Staatssekretär:innen sollten auf bis zu 3 Jahre erweitert werden. Die Aufnahme einer Tätigkeit muss in dieser Periode genehmigungspflichtig sein. Die Bundesregierung bzw. der Bundestagspräsident kann die Übernahme der beabsichtigten Tätigkeit im Fall schwerer Interessenkonflikte grundsätzlich untersagen.
Insbesondere sollten Staatsunternehmen wie Gazprom nicht mehr in der Lage sein, ehemalige Spitzenpolitiker:innen als Lobbyisten zu rekrutieren. Die Genehmigungspflicht sollte ebenfalls für Unternehmen, Vereine und Stiftungen gelten, die mehrheitlich im Besitz von Nicht-EU-Staatsunternehmen sind oder unter der Kontrolle von (ehemaligen) nationalen oder regionalen Regierungsmitgliedern in Nicht-EU-Staaten stehen.
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
- Politisches Leben, Parteien [alle RV hierzu]