Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Basisdepot-Vorsorge zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Altersabsicherung

Angegeben von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben. Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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