Regelungsvorhaben
Basisdepot-Vorsorge zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Altersabsicherung
Angegeben von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur
Verwahrung und Verwaltung von Guthaben. Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als
Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem
Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]