Regelungsvorhaben
Rechtssicherheit bei Vorvertraglichen Anzeigepflichten unter besonderer Berücksichtigung weiblicher Antragsteller
Angegeben von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Zum einen handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit und zum anderen besteht für die Interessierten eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer hier absichtlich falsche oder unvollständige Angaben im PKV-Antrag macht, der drohen harte Konsequenzen. In der Praxis werden solche Anträge abgelehnt oder bis zur Geburt zurückgestellt. Abgesehen davon, dass die Annahmerichtlinien der einzelnen privaten Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen – die einen den Antrag einer Schwangeren unkompliziert durchwinken während die anderen (unberechtigte) Risikozuschläge verlangen oder von Vornherein ablehnen – können die Wartezeiten zum großen Hindernis werden.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge