Regelungsvorhaben
Genehmigungsverfahren für DRI-Anlagen
Angegeben von:
Wirtschaftsvereinigung Stahl (R002425)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ein bundeseinheitliches und europäisch harmonisiertes Vorgehen für die Genehmigung der unterschiedlichen, im Wesen aber technisch einheitlichen DRI-Anlagen schaffen. DRI-Anlagen sollten genehmigungsrechtlich als Anlagen zur Herstellung von Eisen und Stahl eingestuft werden.
BImSchV). Genehmigungsbehörden sollten bei der Genehmigung von DRI-Anlagen bundeseinheitlich vorgehen. Dafür sind gegebenenfalls Klarstellungen in den bundesimmissionsschutzrechtlichen Vorgaben notwendig.
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-