Regelungsvorhaben
Absicherung der Beratungsstellen für Vorsorge-/Rehabilitations-maßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige (§§ 23, 24, 40 und 41 SGB V)
Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
28.06.2024
Beschreibung:
- Rechtsanspruch auf Beratung im Zusammenhang mit Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige (§§ 23, 24, 40 und 41 SGB V)
- Der Rechtsanspruch soll eine regelhafte Finanzierung und den Erhalt der Beratungsarbeit sicherstellen.
- GKV-Spitzenverband soll sich an einer regelhaften Finanzierung der Beratungsleistung für Vorsorge-/ Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige beteiligen.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]