Regelungsvorhaben
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern.
Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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