Regelungsvorhaben
Reform Kindschaftsrecht
Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
28.06.2024
Beschreibung:
- Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern: weiterhin Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung; Wechselmodell nicht als Leitmodell festlegen.
Gewaltschutz:
- Familiengericht: Anhaltspunkte für häusliche Gewalt und deren Auswirkungen ermitteln, Risikoanalyse
- Gerichtszuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes: Bei Flucht vor Gewalt und dem Aufsuchen einer Schutzeinrichtung aussetzen.
- Gemeinsames Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt i. d. R. nicht in Betracht, Wechselmodell auszuschließen. Voraussetzung für (begleiteten) Umgang: Gewaltverzichtserklärung, Verantwortungsübernahme für die Gewalt, Teilnahme an Täterprogrammen.
- Verpflichtende Aus- und Fortbildung der am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]