Regelungsvorhaben

Reform Kindschaftsrecht

Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 28.06.2024

Beschreibung:
- Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern: weiterhin Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung; Wechselmodell nicht als Leitmodell festlegen. Gewaltschutz: - Familiengericht: Anhaltspunkte für häusliche Gewalt und deren Auswirkungen ermitteln, Risikoanalyse - Gerichtszuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes: Bei Flucht vor Gewalt und dem Aufsuchen einer Schutzeinrichtung aussetzen. - Gemeinsames Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt i. d. R. nicht in Betracht, Wechselmodell auszuschließen. Voraussetzung für (begleiteten) Umgang: Gewaltverzichtserklärung, Verantwortungsübernahme für die Gewalt, Teilnahme an Täterprogrammen. - Verpflichtende Aus- und Fortbildung der am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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