Regelungsvorhaben
Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
28.06.2024
Beschreibung:
- Verbandsklagerecht
- Erweiterung des Geltungsbereiches (Schüler*innen und Studierende)
- Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln, inkl. Gleichbehandlungsverpflichtungen, Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öff. Arbeitgebenden.
- § 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden.
- Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3, der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG.
- Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden.
- Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Integration [alle RV hierzu]
- Menschenrechte [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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