Regelungsvorhaben

Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Angegeben von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 28.06.2024

Beschreibung:
- Verbandsklagerecht - Erweiterung des Geltungsbereiches (Schüler*innen und Studierende) - Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln, inkl. Gleichbehandlungsverpflichtungen, Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öff. Arbeitgebenden. - § 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden. - Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3, der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG. - Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden. - Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412200125 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.10.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

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