Regelungsvorhaben
Erstattungsfähigkeit der Behandlung von Alopecia areata
Angegeben von:
Pathways Public Health GmbH (R001355)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass Arzneimittel zur Behandlung der Autoimmunerkrankung Alopecia areata (Kreisrunder Haarausfall) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dazu muss der Lifestyle-Paragraf geändert werden, der aktuell die Erstattung von Produkten zur Behandlung von Haarausfall verbietet.
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Auftrag
Gemeinsam mit Lilly setzen wir uns dafür ein, dass Arzneimittel zur Behandlung der Autoimmunerkrankung Alopecia areata (Kreisrunder Haarausfall) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Aufgrund der aktuellen Formulierung des Lifestyle Paragrafen ist das nicht möglich, weil Medikamente für Haarwuchs von der Erstattung ausgenommen sind. Um eine gesetzliche Änderung für Alopecia areata zu erwirken, führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
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Elisabeth Lück
Tätigkeit bis 08/19:
wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages -
Rieke Schulz
Funktion: Geschäftsführende Gesellschafterin
- Maxie Moder
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