Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Politische Begleitung einer Öffnung des Lifestyle-Paragrafen

Angegeben von:
Pathways Public Health GmbH (R001355) am 28.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass Arzneimittel, die aktuell unter den §34 SGB V fallen, künftig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dazu muss der Lifestyle-Paragraf geändert werden, der aktuell die Erstattung von Arzneimitteln etwa zur Appetitzügelung ausschließt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Gemeinsam mit Lilly setzen wir uns dafür ein, dass Arzneimittel zur Behandlung der Autoimmunerkrankung Alopecia areata (Kreisrunder Haarausfall) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Aufgrund der aktuellen Formulierung des Lifestyle Paragrafen ist das nicht möglich, weil Medikamente für Haarwuchs von der Erstattung ausgenommen sind. Um eine gesetzliche Änderung für Alopecia areata zu erwirken, führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (4):

    Betraute Personen (4):

    1. Julia Schubert-Khakzad
    2. Elisabeth Lück
    3. Dr. Holger Friedrich
      Funktion: Geschäftsführender Gesellschafter
    4. Rieke Schulz
      Funktion: Geschäftsführende Gesellschafterin
Nach oben blättern