Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Erstattungsfähigkeit der Behandlung von Alopecia areata

Angegeben von:
Pathways Public Health GmbH (R001355) am 28.06.2024

Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, dass Arzneimittel zur Behandlung der Autoimmunerkrankung Alopecia areata (Kreisrunder Haarausfall) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Dazu muss der Lifestyle-Paragraf geändert werden, der aktuell die Erstattung von Produkten zur Behandlung von Haarausfall verbietet.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Gemeinsam mit Lilly setzen wir uns dafür ein, dass Arzneimittel zur Behandlung der Autoimmunerkrankung Alopecia areata (Kreisrunder Haarausfall) zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Aufgrund der aktuellen Formulierung des Lifestyle Paragrafen ist das nicht möglich, weil Medikamente für Haarwuchs von der Erstattung ausgenommen sind. Um eine gesetzliche Änderung für Alopecia areata zu erwirken, führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Rieke Schulz
      Funktion: Geschäftsführende Gesellschafterin
    2. Elisabeth Lück
    3. Sören Griebel

      Tätigkeit bis 02/25:
      wissenschaftlicher Mitarbeiter
      für ein Mitglied des Deutschen Bundestages

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