Regelungsvorhaben

Diagnostik zur Früherkennung von Krankheiten

Angegeben von:
Pathways Public Health GmbH (R001355) am 28.06.2024

Beschreibung:
Verbesserung der Früherkennungsprogramme durch Aufnahme der Tomosynthese für die Brustkrebsfrüherkennung und Knochendichtemessung für die Osteoporose-Früherkennung als Methoden in den Rechtsverordnungen. Für die Brustkrebsfrüherkennung existiert bereits eine Rechtsverordnung, für die Osteoporose noch nicht.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (2)

  1. Auftrag

    Pathways unterstützt Hologic dabei, dass die Tomosynthese für die Brustkrebsfrüherkennung und DXA-Knochendichtemessung zur Osteoporose-Früherkennung in den Rechtsverordnungen des BMUV als Methode zur Früherkennung von Brustkrebs bzw. Osteoporose aufgenommen werden. Zudem soll Digitale Diagnostik berücksichtigt werden Dazu führen wir Gespräche mit politischen Entscheidern, Ministerien und nachgeordneten Behörden.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Jana Bernhold
    2. Barbara von Bergwelt
    3. Tilman Asmus
  2. Auftrag

    Gemeinsam mit ALK Abelló setzen wir uns für die Einführung eines flächendeckenden Allergie-Screenings ein. Geeignet ist die Aktualisierung des DMP Asthma mit einer allergologischen Stufendiagnostik als verbindlichem Diagnostikstandard. Die 2024 aktualisierte NVL Asthma und die 2023 aktualisierte S2K-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma sehen vor, dass im Rahmen der Anamnese und Diagnosestellung eine allergologische Stufendiagnostik durchgeführt werden „soll“. Im zuletzt im Juli 2023 aktualisierten DMP Asthma sind diese verbindlichen Vorgaben nicht enthalten. Das DMP weicht in diesem für Diagnostik und Therapie zentralen Punkt von den aktuellen Leitlinien ab. Wir setzen uns für eine bedarfsgerechte Behandlung bei Anaphylaxie ein. Zur Behandlung stehen verschiedene Applikationssysteme zur Verfügung. Weitere Innovationen sind zu erwarten, weshalb Apotheken die Möglichkeit gegeben werden sollte, diese Innovationen vorrätig zu halten.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Rieke Schulz
      Funktion: Geschäftsführende Gesellschafterin
    2. Julia Schubert-Khakzad
    3. Monika Jakab
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