Regelungsvorhaben
Zahntechnikermeister-Verordnung
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Entwurf sieht jetzt vor, dass Zahntechniker Scans beim Patienten durchführen (§ 3 Abs. 5 a) und „projektbezogene, ästhetische und funktionale Messungen am Patienten oder der Patientin sowie deren Bewertung, die Erstellung eines Konzepts zur zahntechnischen Versorgung“ (§ 5 Abs. 2) durchführen. Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]