Regelungsvorhaben

Zahntechnikermeister-Verordnung

Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Entwurf sieht jetzt vor, dass Zahntechniker Scans beim Patienten durchführen (§ 3 Abs. 5 a) und „projektbezogene, ästhetische und funktionale Messungen am Patienten oder der Patientin sowie deren Bewertung, die Erstellung eines Konzepts zur zahntechnischen Versorgung“ (§ 5 Abs. 2) durchführen. Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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