Regelungsvorhaben
Klarstellung zur Entnahme und Anwendung von autologem Knochen durch Zahnärzte und Zahnärztinnen
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Klarstellung zur Entnahme und Anwendung von autologem Knochen durch Zahnärzte und Zahnärztinnen.
Ende 2023 hatte die zuständige Landesbehörde einem Zahnarzt die Entnahme und Anwendung autologen Knochens bei seinen Patienten mit der Begründung untersagt, dass dafür die gesetzliche Grundlage fehle.
Klarstellung des BMG: Entnahme und Anwendung von autologem Kieferknochen dem Gebiet der Zahnheilkunde zurechnen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]