Regelungsvorhaben
Zahnärztlicher Tätigkeitsvorbehalt
Angegeben von:
Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (R001361)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Gesetzgebung zum PhysiotherapeutenberufereformG die vom ZHG gezogenen Grenzen eingehalten werden.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]