Regelungsvorhaben

Gleichbehandlung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben

Angegeben von:
Hill & Knowlton (R002344) am 28.06.2024

Beschreibung:
Elektro-Lieferfahrzeuge haben ein höheres Grundgewicht als solche mit Verbrennungsmotor. Die vorhandene Ausnahmegenehmigung erstreckt sich nicht auf weitere Regelungen, so dass Pflichten aus dem Güterkraftverkehrsgesetz erfüllt werden müssen, z. B. Fahrtenschreiber, Stellen eines Verkehrsleiters, Nachweis einer Betriebsstätte etc. Fahrzeuge, die Möbel in Wohngebieten ausliefern, müssen so die gleichen Anforderungen erfüllen wie LKW auf Autobahnen. Das bremst die Umstellung auf E-Mobilität.

Betroffene Interessenbereiche (2)

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