Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Keine Erhebung der Gasspeicherumlage an Grenzübergangspunkten

Angegeben von:
BP Europa SE (R001753) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Erhebung an Grenzpunkten hat das Potenzial, den EU Gashandel negativ zu treffen, da Nachbarländer künftig ähnliche Gebühren erheben könnten. Deshalb sollte die Umlage nur auf inländische Verbraucher angewendet werden. Derzeit wird die Gasspeicherumlage in Höhe von 2,50 €/MWh auch bei Ausspeisepunkten zu anderen Ländern erhoben. Dies führt dazu, dass der Gasexport aus Deutschland praktisch zum Erliegen gekommen ist. Da Gashändler kein Gas mehr exportieren, wird auch keine Umlage eingenommen. Und da keine Transportkapazitäten gekauft werden, stehen diese leer und erhöhen die Kosten für alle übrigen Kunden inklusive der deutschen Industrie.

Zu Regelungsentwurf

  1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
    Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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