Regelungsvorhaben
Einführung: Genehmigungsfreiheit für Trafostationen und weitere Nebenanlagen (Masterplan LIS II - Maßnahmen 50)
Angegeben von:
BP Europa SE (R001753)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Baugenehmigungsfreiheit für Trafostationen und sonstige Nebeneinrichtungen von Ladestationen sollte ohne Beschränkungen und Zusatzkriterien schnellstmöglich in den Landesbauordnungen verankert werden.
Sofern Maßbeschränkungen für Transformatoren unvermeidlich sind, sollte mindestens eine Bruttogrundfläche von 20m² von der Genehmigungspflicht ausgenommen werden, um den genehmigungsfreien Bau der Mehrzahl der Ladeinfrastrukturvorhaben zu ermöglichen.
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]