Regelungsvorhaben
Vorauszahlungen nicht einschränken und Gründe für Reiseabbruch praxistauglich definieren
Angegeben von:
American Express Europe S.A. (Germany branch) (R002171)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie setzt Amex sich für folgende Punkte ein: - Flexiblere/erweiterte Regelung in puncto "Vorauszahlungsbegrenzung" als im Vorschlag der Europäischen Kommission, - Beibehaltung der bisherigen Definition von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen (Beschränkung auf Ankunftsort), - Rückerstattungsanforderungen an Lieferanten: Angestrebt ist eine Verlängerung der Frist im Fall unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände für Rückerstattungsverpflichtungen; auch möge der Lieferant immer innerhalb von sieben Tagen die Erstattung vornehmen müssen
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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