Regelungsvorhaben
EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive)
Angegeben von:
American Express Europe S.A. (Germany branch) (R002171)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Amex unterstützt die zentralen Ziele der neuen Verbraucherkreditrichtlinie. Wir möchten jedoch die Aufmerksamkeit auf zwei zentrale Risiken lenken, die wir in der überarbeiteten Richtlinie sehen und die auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung angegangen werden können. Wir fordern, dass Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass: - "Debitkarten mit Zahlungsaufschub" ausgenommen bleiben, indem bei der Umsetzung der CCD2 in Deutschland von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch gemacht wird, die Artikel 2 Absatz 5 CCD2 vorsieht, und - die vorgeschlagenen Obergrenzen sich ausschließlich gegen übermäßig hohe Zinssätze richten und nicht versehentlich jährliche Mitgliedsentgelte für andere Leistungen miterfasst werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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