Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Abänderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Angegeben von:
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. (R000422) am 28.06.2024

Beschreibung:
Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/3498 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406250208 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Versendet am 07.06.2024 an:

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