Regelungsvorhaben
Umsetzung eIDAS-VO
Angegeben von:
DATEV eG (R003153)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Mit der durch EU-Recht rechtlich verpflichtenden Einführung von nationalen EU eID-Wallets muss Deutschland eine eID-Wallet für natürliche und juristische Personen bereitstellen und eID-Wallets anderer Länder anerkennen. Deutschland hat die Chance, die Verbreitung von eIDs durch breiten und nutzerfreundlichen Einsatz erneut anzugehen. Eine erfolgreiche Verbreitung um use-case-übergreifende Einsatzszenarien sind das Ziel von DATEV.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]