Regelungsvorhaben

Umsetzung eIDAS-VO

Angegeben von:
DATEV eG (R003153) am 28.06.2024

Beschreibung:
Mit der durch EU-Recht rechtlich verpflichtenden Einführung von nationalen EU eID-Wallets muss Deutschland eine eID-Wallet für natürliche und juristische Personen bereitstellen und eID-Wallets anderer Länder anerkennen. Deutschland hat die Chance, die Verbreitung von eIDs durch breiten und nutzerfreundlichen Einsatz erneut anzugehen. Eine erfolgreiche Verbreitung um use-case-übergreifende Einsatzszenarien sind das Ziel von DATEV.

Betroffene Interessenbereiche (4)

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