Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Beibehaltung der bisherigen Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) für Factoring-Institute

Angegeben von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368) am 28.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG sollen in nationaler Umsetzung bzw. Implementierung der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA-Verordnung) künftig auch Factoringinstitute nach § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 9 KWG den weitgehenden IKT-Risikomanagement Anforderungen der DORA-Verordnung unterliegen. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich dafür ein, dass Factoringinstitute auch künftig den bisherigen sachgerechten BAIT der Finanzaufsicht unterliegen und nicht den darüber hinaus gehenden Anforderungen aus der DORA-Verordnung unterworfen werden, die vom europäischen Gesetzgeber nur auf Kreditinstitute zugeschnitten worden sind und in den Anforderungen für Factoringinstitute unverhältismäßig erscheinen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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