Regelungsvorhaben
Nutzung von Gesundheitsdaten:
Angegeben von:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (R004028)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Aufnahme einer Befugnis für Private Krankenversicherung (PKV) (analog Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)) zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können.
Hintergrund: Bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV! – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern (z.B. Untersagung durch Landesdatenschutz).
Für die GKV wurde mit §25b SGB V durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) entsprechende Klarstellung geschaffen. Diese fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]