Regelungsvorhaben

Aufwendungen für Telematik-Infrastsruktur (TI)

Angegeben von:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (R004028) am 28.06.2024

Beschreibung:
Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung. Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern