Regelungsvorhaben
Aufwendungen für Telematik-Infrastsruktur (TI)
Angegeben von:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (R004028)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Anerkennung von TI-Kosten als Versicherungsleistung der Privaten Krankenversicherung.
Hintergrund: Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können.
Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]