Regelungsvorhaben
Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten
Angegeben von:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (R004028)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]