Regelungsvorhaben

Prävention in der Privaten Krankenversicherung

Angegeben von:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (R004028) am 28.06.2024

Beschreibung:
Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300159 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.08.2024 an:

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