Regelungsvorhaben
Prävention in der Privaten Krankenversicherung
Angegeben von:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft (R004028)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog Aufwendungen für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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