Regelungsvorhaben
Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes
Angegeben von:
DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) (R002432)
am
28.06.2024
Beschreibung:
DGA unterstützt den Kunden Waymo bei der Begleitung der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes. Ein verbesserter Zugang zu Mobilitätsdaten kann neue Geschäftsbereiche öffnen und den Mobilitätsmarkt vorantreiben. Dabei gilt es, wettbewerbsrelevante Daten zu schützen und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV): Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Vorgang)
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Auftrag
Waymo ist ein Unternehmen für autonome Fahrtechnologie. DGA unterstützt Waymo bei dem Einsatz für Rahmenbedingungen, die den kommerziellen Einsatz von vollständig autonomer Fahrtechnologie ermöglichen. Dafür beobachtet und analysiert DGA Gesetzesvorhaben im Bereich des autonomen Fahrens. Darüber hinaus unterstützt DGA bei der inhaltlichen Vorbereitung von Gesprächen mit politischen AnsprechpartnerInnen. Darunter fallen auch Besuche von Vertretern der Bundesregierung/Bundestages an den Standorten für autonomes Fahren in den USA. Neben dem konkreten Regelungsvorhaben standen in der Vergangenheit auch politische Verfahren ohne konkrete Maßnahmen im Fokus, darunter das Gesetz zum autonomen Fahren, die Verordnung zur Genehmigung und zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen, und die Durchführungsverordnung EU 2022/1426 für die Typgenehmigung des automatisierten Fahrsystems (ADS) vollautomatisierter Fahrzeuge.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
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Dipl.-Volksw. Heiko Weiß
Funktion: Geschäftsführer (alleinvertretungsberechtigt)
- Vincenz Ruschemeier
- Marcel Hermann
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