Regelungsvorhaben
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Verbraucherinsolvenz erhalten
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Im Zuge der Evaluation des "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" soll darauf hingewirkt werden, dass es bei der Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 36 Monate bleibt.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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