Regelungsvorhaben
Sicherstellung des Existenzminimums bei gepfändeten Girokonten
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist die weitere Anpassung der Regelungen zum Pfändungsschutzkonto, um das pfändungsgeschützte monatliche Existenzminimum für alle Familienkonstellationen barrierefrei sicherzustellen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]