Regelungsvorhaben

Haustürgeschäfte nur nach vorheriger Einwilligung ermöglichen

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030) am 28.06.2024

Beschreibung:
Ziel ist es, Haustürgeschäfte einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung zu unterwerfen, um Verbraucher:innen vor ungewollten Verträgen zu schützen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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