Regelungsvorhaben
Haustürgeschäfte nur nach vorheriger Einwilligung ermöglichen
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (R002030)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist es, Haustürgeschäfte einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung zu unterwerfen, um Verbraucher:innen vor ungewollten Verträgen zu schützen.
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]