Regelungsvorhaben

Befugniserweiterung für selbstständige Bilanzbuchhalter*innen und andere Finance-Profis durch Anpassung des StBerG

Angegeben von:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (R001596) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406280079 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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