Regelungsvorhaben

Einführung einer Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute

Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169) am 28.06.2024

Beschreibung:
Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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