Regelungsvorhaben
Data Act (Nationale Umsetzung)
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Der Verband ist der Auffassung, dass eine Bundesbehörde als einheitliche Aufsicht über den Data Act förderlich und wünschenswert wäre. Nationale Sanktionsregelungen nach dem Data Act sollten nicht auf die Sanktionsregelungen der DSGVO zurückgreifen. Für die Streitbeilegung gilt es, eine effiziente sowie kostengünstige Lösung zu finden. Sinnvoll wäre eine einheitliche Streitbeilegungsstelle für alle potenziell beteiligten Dateninhaber und Dritten.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]