Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 28.06.2024

Beschreibung:
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (4)

  1. SG2507030015 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2507220009 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.07.2025 an:

      • Bundesregierung

  3. SG2507220012 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.07.2025 an:

      • Bundesregierung

  4. SG2510100018 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

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