Regelungsvorhaben
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2507220009 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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SG2510100018 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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