Regelungsvorhaben

Digitalisierungstaugliches Datenschutzrecht

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 28.06.2024

Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, das Datenschutzrecht digitalisierungstauglich zu machen. Das Verbot vollautomatisierter Entscheidungen ist nicht mehr zeitgemäß und sollte durch Vorgaben zu Transparenz und Überprüfbarkeit ersetzt werden. Es bedarf klarer und erfüllbarer Regeln für die Anonymisierung von Daten und den Einsatz personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von IT-Anwendungen, Produkten und Systemen. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an eine Datenübermittlung in Drittstaaten sollten risikobasiert getroffen werden können.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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