Regelungsvorhaben

Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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