Regelungsvorhaben
Beschäftigtendatenschutzgesetz
Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Inwieweit neben den Regelungen in der DSGVO noch ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist, muss sorgfältig geprüft werden. Es muss möglich bleiben, dass der Arbeitgeber mit Einwilligung der Beschäftigten Versicherungsverträge in deren Interesse abschließt.
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]