Regelungsvorhaben

Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 28.06.2024

Beschreibung:
Für bestimmte Papiere und Nachweise ist im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zur Klarstellung geregelt, dass diese bei einer Kontrolle anstatt durch Aushändigung als Papierdokument durch Einsichtsgewährung auf einem Bildschirm zugänglich gemacht werden können. Dies sollte auch für den Versicherungsnachweis gemäß § 7a Absatz 4 Satz 1 GüKG zur Klarstellung geregelt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern